Verbraucherschutz: Faire Verbraucherverträge
Mitgliedschaften ab März 2022
Erfolgt 4 Wochen vor dem Ende der gewählten Grundlaufzeit keine Kündigung in Textform, verlängert sich die Mitgliedschaft nach der Grundlaufzeit auf unbestimmte Zeit und mit dem jeweiligen Honorar für den 1-Monatstarif. Die Mitgliedschaft kann ab dann immer mit 4-wöchiger Frist gekündigt werden.
Möchtest Du weiterhin Deinen ursprünglich gewählten und günstigeren Mitgliedschaftstarif nutzen, bedarf es Deiner pro-aktiven Neuanmeldung (Dir geht in der Regel vorab eine E-Mail-Information zu) für eine weitere Grundlaufzeit zum 01. oder 15. eines Monats.